Klass Logistik
Unsere Versandregeln

Hinweise vor dem Versand

Klass Logistik
Klass Logistik ist Ihr zuverlässiger und preiswerter Versandpartner. Um Ihnen günstige Konditionen bieten zu können, bitten wir Sie, einige wichtige Regeln zu beachten. Die drei wichtigsten sind:

1 Verwenden Sie ausschließlich stabile, rechteckige oder quadratische Pappkartons.

2 Wiegen und messen Sie genau. Runden Sie auf volle Kilogramm bzw. Zentimeter auf.

3 Geben Sie Adressen korrekt und vollständig an.

Folgen bei Nichteinhaltung der Versandregeln

Paketdienste prüfen jedes Paket sorgfältig und erheben Gebühren für Abweichungen von den vorgeschriebenen Standards. Diese Gebühren müssen wir leider an Sie weitergeben.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, welche Situationen eine Nachberechnung verursachen. Doch keine Sorge: Wenn Sie die Versandvorschriften einhalten, bleiben Ihnen diese Gebühren erspart.

Hinweis: Die nachfolgenden Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer gemäß Kleinunternehmer-Regelung.


DPD

  • Vergeblicher Abholversuch an der Absenderadresse: 5,60 Euro
  • Nicht maschinell förderbares Paket (z.B. abstehende Teile, nicht formstabil, nicht in Pappkarton verpackt): 9,00 Euro
  • Übergewicht-Zuschlag (Gewicht übersteigt 31,5 kg): 65,45 Euro
  • Adressklärung, weil Problem mit der Empfängeradresse: 8,95 Euro
  • Inselzuschlag: 17,85 Euro
  • Zuschlag, wenn >40kg oder Länge > 250cm oder Gurtmaß > 300 cm: 89,99 Euro

GLS

  • Vergeblicher Abholversuch an der Absenderadresse: 5,60 Euro
  • Nicht maschinell förderbares Paket (z.B. abstehende Teile, nicht formstabil, nicht in Pappkarton verpackt): 5,75 Euro
  • Adressklärung, weil Problem mit der Empfängeradresse: 7,50 Euro
  • Inselzuschlag: 17,85 Euro
  • Zuschlag, wenn > 40 kg oder Länge > 175cm oder Gurtmaß > 300cm: 7,50 Euro

Was darf nicht versendet werden?

  • Unverpackte oder mangelhaft verpackte Pakete
  • Pakete mit unzureichender Innenpolsterung
  • Gefahrgut
  • Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Kunstwerke, Antiquitäten, Wertpapiere, Geld
  • Inhalte, deren Wert 500 Euro übersteigt.
  • Reifen, Säcke, Rollen, Kanister, Plastik-, Metall- und Holzkisten (außer, wenn in einem Pappkarton verpackt)
  • Koffer, Gepäck (außer, wenn in einem Pappkarton verpackt)