Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung und alle Verträge zwischen der Klass Logistik, Heidter Straße 85 42369 Wuppertal, (im Folgenden "Klass Logistik") und ihren Vertragspartnern (im Folgenden "Kunde") über die Erbringung von Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (im Folgenden "Transportvertrag"), die über die vereinbart wwww.klass-logistik.de (im Folgenden "Webseite") vereinbart werden.
Klass Logistik erkennt Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, ausdrücklich nicht an, es sei denn, die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird von Klass Logistik gesondert in Schriftform erklärt.
Die Rechtsbeziehungen zwischen Klass Logistik und dem Kunden regeln sich in ihrer Anwendung jeweils vorrangig nach dem zwingenden Recht, Individualvereinbarungen, diesen AGB und ergänzend den AGB des vom Kunden gewählten Transportunternehmens, (mit Ausnahme von II (2)), ergänzend den ADSp in der jeweils neuesten Fassung.
Vertragsgegenstand und Leistungen von Klass Logistik
Im Hinblick auf den Transportvertrag wird Klass Logistik alleiniger Vertragspartner des Kunden.
Klass Logistik erbringt die vereinbarte Transportdienstleistung im Hinblick auf die Ausführung, also insbesondere Art, Weg und Mittel der Beförderung, durch das im Rahmen des Vertragsschlusses durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen. Die Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen des jeweils vom Kunden ausgewählten Transportunternehmens (im Folgenden "Transportbedingungen") werden dem Kunden bei Abschluss des Transportvertrages zur Verfügung gestellt und werden Bestandteil des Transportvertrags zwischen Klass Logistik und dem Kunden. Bei Widersprüchen der Transportbedingungen mit diesen AGB im Hinblick auf die Mitwirkungspflicht des Kunden und Verbotsgut und Beförderungsausschlüsse und der Haftung haben die Transportbedingungen des vom Kunden ausgesuchten Unternehmers Vorrang. Im Übrigen finden die Transportbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens im Verhältnis zwischen den Parteien auf den Transportvertrag ergänzende Anwendung.
Klass Logistik befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger ab. Klass Logistik hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch üblicherweise nicht zur Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist verpflichtet.
Klass Logistik ist jederzeit berechtigt, ohne vorherige Ankündigung die Angaben auf der Webseite, insbesondere Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen. Derartige Veränderungen haben keinen Einfluss auf mit einem Kunden bereits vor der Änderung vertraglich vereinbarte Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe. Solche können die Parteien nur durch einvernehmliche Vereinbarung abändern.
Kunden, die Reklamationen bezüglich geschlossener Transportverträge oder sonstige Anfragen haben, sollten diese direkt an Klass Logistik richten und nicht an das ausgewählte Transportunternehmen. Um eine effektive Bearbeitung zu gewährleisten, sollten bei allen Anfragen oder Reklamationen die Auftragsnummer oder andere Identifikationsdetails des Transportvertrags angegeben werden. Die Korrespondenz kann entweder über das Kontaktformular oder die E-Mail-Adresse kundenservice@klass-logistik.de erfolgen.
Zustandekommen des Vertrags und Hinweise an den Kunden
Die über die Webseite abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend. Die Angebote richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen.
Der Abschluss des Transportvertrages zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf der Webseite, es sei denn die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. Durch das vollständige Eintragen der Details seines Auftrags in das dafür vorgesehene Auftragsformular auf der Webseite und dem Anklicken der Zahlungsart gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Transportvertrags auf der Grundlage der von ihm eingegebenen Auftragsdetails gegenüber Klass Logistik ab. Der Transportvertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch Klass Logistik zustande. Klass Logistik erklärt die Annahme durch Versenden der Auftragsbetätigung per E-Mail an den Kunden.
Erklärt das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen gegenüber Klass Logistik, dass es die beauftragten Dienstleistungen gegenüber Klass Logistik nicht erbringen kann, ist Klass Logistik berechtigt, nach Einholung einer Weisung des Kunden, vom Vertrag mit dem Kunden binnen einer Frist von 24 Stunden laufend während der üblichen Geschäftszeiten montags bis freitags von 10:00 bis 18:00 Uhr werktags seit Auftragserteilung des Kunden zurückzutreten.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, muss der Kunde im Voraus den vollen Preis für die von Klass Logistik zu erbringenden Dienstleistungen bezahlen (Vorauszahlung).
Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrages mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widerrufsrecht des Kunden
Ihnen steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu, wie in unserer Widerrufsbelehrung beschrieben.
Hinweis: Sollte die Bestellung widerrufen werden und der Transport trotzdem über das beauftragte Transportunternehmen ausgeführt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 80 EUR erhoben.
Verbotsgut und Beförderungsausschlüsse
Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von Klass Logistik sowie den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind die "Verbotene Versandgegenstände" gemäß der AGB des Transportunternehmens und Reisegepäck, das in Verbindung mit einer Reise zu transportieren ist.
Klass Logistik ist befugt, jedoch nicht verpflichtet, die Transportgüter auf Konformität mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Klass Logistik oder den Transportbedingungen des ausgewählten Transportunternehmens zu überprüfen. Die Übertragung dieser Befugnis an das Transportunternehmen ist zulässig, damit es die Güter selbst auf Konformität prüfen kann. Der Kunde erklärt sich mit diesen AGB einverstanden. Die Annahme der Güter durch einen Fahrer des Transportunternehmens stellt keine Anerkennung ihrer Konformität mit den AGB dar. Klass Logistik ist jederzeit berechtigt, die Beförderung von Transportgütern zu verweigern oder abzulehnen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn die Güter nicht den AGB von Klass Logistik oder den Transportbedingungen des ausgewählten Transportunternehmens entsprechen. Beispiele für solche Gründe sind:
- a) fehlende oder unvollständige Verpackung,
- b) Überschreitung der bei Auftragserteilung angegebenen Maße und Gewichte
- c) Ausschluss des Transportguts aus anderen Gründen.
Falls der Kunde bereits vor Beginn der Leistungserbringung durch Klass Logistik oder das ausgewählte Transportunternehmen die vereinbarte Gegenleistung erbracht hat, wird diese gegebenenfalls nach Abzug der entstandenen Kosten zurückerstattet.
Stellen Klass Logistik bzw. das Transportunternehmen bei der Abholung fest, dass es sich bei dem Transportgegenstand um einen solchen handelt, der nicht den AGB von Klass Logistik bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht, ist der Kunde verpflichtet, eine eventuell nach diesen AGB oder den Transportbedingungen des Transportunternehmens anfallende Gebühr zu zahlen.
Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann es passieren, dass er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder von involvierten Zoll- oder anderen Behörden beschlagnahmt wird. In solchen Fällen sind die Erstattung der Transportkosten durch Klass Logistik und/oder die Geltendmachung von Reklamationsansprüche gegen Klass Logistik ausgeschlossen. Eine etwaige für den Transport abgeschlossene Transportversicherung greift in diesen Fällen nicht ein. Der Kunde trägt das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung. Alle zusätzlichen anfallenden Kosten und Zuschläge für den Rücktransport sind vom Kunden nach Rechnungsstellung an Klass Logistik zu erstatten.
Mitwirkungspflicht des Kunden
Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde für eine dem gewählten Transport entsprechende beanspruchungsgerechte Verpackung zu sorgen und das Gut versandfertig zur Abholung bereitzustellen, bzw. es versandfertig und ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abzugeben. Dem Versender obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag (Fallhöhe auf Kante, Ecke oder Seite aus ca. 80 cm) sowie erforderlichenfalls vor unterschiedlichen klimatischen Bedingungen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt. Der Versender hat sicherzustellen, dass eine Handels-/Verkaufsverpackung diesen Anforderungen entspricht. Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn eine Beschädigung auf einer nicht ordnungsgemäßen Verpackung beruht.
Als Paket gilt ein Karton. Paketgüter, die nicht vollständig in einem Karton oder nicht ordnungsgemäß verpackt sind, sind von den Dienstleistungen von Klass Logistik ausgeschlossen. Wenn eine Lieferung aus irgendeinem Grund zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung durch den Kunden einbehalten wird, trägt der Kunde sämtliche Kosten und Auslagen, die bei der Beförderung bis zur Auftragsstornierung, zur fehlgeschlagenen Abholung oder zur Rückbeförderung des Transportgegenstands an den Ausgangsort entstehen. Bitte beachten Sie, dass Klass Logistik in diesen Fällen kein Frachtentgelt erstattet.
Im Transportvertrag vereinbarte Angaben hinsichtlich Anzahl, Gewicht und Abmessungen des Transportgegenstands im verpackten Zustand müssen eingehalten werden. Falls der Transportgegenstand davon abweicht, behält sich Klass Logistik das Recht vor, dem Kunden die daraus entstehenden oder zusätzlich entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen, sofern der Transport dennoch möglich ist. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kosten im Falle von Abweichungen von den vereinbarten Angaben überproportional höher sein können als der ursprünglich vereinbarte Transportpreis, da möglicherweise ein anderer Tarif gilt. Der Kunde sollte daher mit erheblichen Nachforderungen im Falle von nachträglich festgestellten Abweichungen rechnen.
Wenn der Kunde den Wert seiner Sendung falsch angibt, wo eine Wertangabe erforderlich ist, ist Klass Logistik nicht für etwaige Kosten oder Schäden verantwortlich. Wenn der Wert der Sendung bestimmte Schwellenwerte überschreitet, kann es insbesondere bei internationalen Transporten zu Verzögerungen kommen, da die Zollabfertigung länger dauern kann. Aus diesem Grund empfiehlt Klass Logistik, keine Sendungen mit einem Wert zu versenden, der die Höchstgrenze, der durch das Transportunternehmen versichert ist.
Die dem Fahrer übergebene Sendung muss zwingend der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen. Die Übernahme einer Sendung, die nicht der in Auftrag gegebenen Sendung entspricht, führt nicht dazu, dass die übernommene Sendung als vertragsgemäß akzeptiert wird. Der Kunde hat es zu vertreten, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von Klass Logistik bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht. Sollte ein Umpacken der Sendung auf ein Beförderungshilfsmittel erforderlich sein, um den Transport durchführen zu können, erstattet der Kunde Klass Logistik die dadurch entstehenden Kosten und Gebühren.
Sofern Schäden durch eine unzureichende oder unsachgemäße Verpackung verursacht werden, haftet der Kunde für alle Schäden, die seine Sendung während des Transports an anderen Sendungen, Personen, Bandanlagen, Transportmitteln usw. verursacht.
Der Transportgegenstand hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf dem Land-, Wasser- und Luftweg zu erfüllen und ihnen zu entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Transportgegenstand den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften entspricht. Etwaige Schäden, Verwaltungstrafen oder Mehrkosten infolge eines Verstoßes gegen die anwendbaren Vorschriften trägt der Kunde bzw. hat Klass Logistik von diesen freizustellen.
Falls der Transportgegenstand äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen aufweist, ist der Kunde oder Empfänger verpflichtet, den Schaden bei der Ablieferung dem Frachtführer zu melden und Klass Logistik unverzüglich in Textform zu informieren, z.B. per E-Mail. Wenn dies nicht geschieht, wird davon ausgegangen, dass der Gegenstand vollständig und unbeschädigt geliefert wurde. Wenn der Verlust oder die Beschädigung nicht äußerlich erkennbar sind, gilt diese Annahme, wenn der Kunde oder Empfänger Klass Logistik nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform informiert.
Der Kunde erkennt an, dass Klass Logistik nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten entstehen. Schäden und Aufwendungen in diesem Sinne sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Beförderungsentgelte, Frachtaufsichten (unter anderem Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge), Lagerkosten, anfallende Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungskosten, Verwaltungsstrafen, Zollabgaben, Versicherungsprämien.
Entgelt und Transport- und Lagerkosten
Der Kunde ist verpflichtet, für jede beauftragte Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt vollständig im Voraus zu zahlen (Freimachung), soweit keine besondere Zahlungsmodalität vereinbart worden ist.
Der Kunde ist verpflichtet, Klass Logistik oder dem vom Kunden ausgewählten Transportunternehmen alle Kosten zu erstatten, die über das vereinbarte Entgelt hinausgehen, sofern diese Kosten notwendig waren und Klass Logistik sie unter den gegebenen Umständen als erforderlich angesehen hat (§ 420 Abs. 1 HGB). Solche Kosten können z.B. Lagerkosten, Rückführungskosten und Abgaben sein. Der Kunde stellt Klass Logistik vollständig frei von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit diesen Kosten geltend gemacht werden, ohne dass Klass Logistik diesen Ansprüchen zuvor nachkommen muss.
Der Kunde akzeptiert währen der Bestellung, dass Nachberechnungen möglich sein können, und verpflichtet sich diese zu zahlen. Diese können in Fällen wie Nicht-förderbandfähiges Gut oder einer zusätzlichen Belastung durch den Transportdienst ab eines gewissen Volumen oder Größe anfallen
Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwerten Zahlungsaufstellung den geschuldeten Betrag an Klass Logistik bezahlt. Bei Zahlungsverzug erhebt Klass Logistik Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, erhebt Klass Logistik Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Des Weiteren werden Mahngebühren i.H.v 2,50 Euro bei der ersten Mahnung und 5,- Euro bei einer zweiten Mahnung erhoben. Die Forderung kann an ein Inkassobüro abgegeben werden, wenn der Kunde trotz Mahnung nicht zahlt.
Transportdurchführung
Es ist die Verantwortung des Kunden, den Empfänger des Transportguts darüber zu informieren, dass er verpflichtet ist, den Zustand des Transportgegenstands auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Falls der Transportgegenstand äußerlich erkennbare Schäden aufweist, müssen diese bei der Ablieferung in der Empfangsbescheinigung vermerkt werden oder vom Fahrer vermerkt werden.
Die gebuchten Abholdaten sind grundsätzlich nicht garantiert und stellen lediglich eine Indikation für den voraussichtlichen Abholtermin dar. Gleiches gilt für die gebuchten Zustelldaten. Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn der Kunden einen Tarif mit Zeitoption bezüglich der Zustellung gebucht hat und der Kunde Klass Logistik alle zur Ausführung der Transportdienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat.
Die Zustellung des Transportgegenstands erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens nicht anders vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger gegen entsprechend quittierender Unterschrift des Empfängers.
Wenn der Empfänger nicht angetroffen wird und eine Zustellung des Transportgegenstands nicht möglich ist, informiert Klass Logistik den Empfänger und lässt sich vom Kunden anweisen, wie weiter vorzugehen ist. Es gibt drei Möglichkeiten: a) der Transportgegenstand wird an den Kunden zurückgeschickt, wobei der Kunde die entstehenden Kosten zu tragen hat, b) es wird ein erneuter Zustellungsversuch unternommen, wofür Zusatzkosten anfallen, oder c) das Transportgut wird gelagert und zur Abholung durch den Empfänger bereitgehalten. Klass Logistik ist berechtigt, einen Dritten mit der Lagerung des Transportguts zu beauftragen und bei Bedarf nach den Vorschriften des HGB (§373 Abs. 2 bis 4) zu verkaufen oder zu vernichten. Alle Kosten, die dabei anfallen, sind vom Kunden zu tragen. Es können auch abweichende Regelungen in den Transportbedingungen des ausgewählten Transportunternehmens gelten.
Zustellungen können grundsätzlich nur an vollständige und korrekte Postanschriften (Name, Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, PLZ, Ort, Land), nicht jedoch an Postfächer, o.ä. erfolgen. Sollte der Kunde keine vollständige und korrekte Postanschrift bei der Auftragsbuchung angegeben haben, kann Klass Logistik für dadurch entstehende Verzögerungen oder Retouren keinerlei Haftung übernehmen und die Versandkosten können aus einem solchen Grund nicht erstattet werden. Etwaige Kosten und Frachtentgelte für einen Rücktransport der Sendung aufgrund nicht vollständiger oder korrekter Postanschrift sind vom Kunden nach Rechnungsstellung durch Klass Logistik zu tragen. Die Frachtentgelte werden über die Webseite von Klass Logistik ermittelt.
Bei internationalen Transporten muss sich der Kunde über die Bestimmungen des jeweiligen Empfangslandes informieren. Die Entrichtung von Zollgebühren, Entgelten und Steuern, die in den beteiligten Ländern gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem Transport erhoben werden, sind von der Dienstleistung von Klass Logistik nicht umfasst. Es obliegt allein dem Kunden, sich über möglicherweise mit der Zustellung anfallende Steuern, Entgelte und Zollgebühren zu informieren und sie erforderlichenfalls fristgerecht zu zahlen. Für den Fall, dass der grenzüberschreitende Transport einer Ausfuhrgenehmigung bedarf, ist grundsätzlich der Kunde für deren Einholung verantwortlich. Der Kunde hat die Möglichkeit, Klass Logistik mit der Einholung erforderlicher Ausfuhrbegleitdokumente zu beauftragen. Diese zusätzliche Dienstleistung bietet Klass Logistik auf Anfrage an.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausfuhrausfuhrdokumente der Sendung gut sichtbar beigefügt sind. Klass Logistik bzw. das durch den Kunden gewählte Transportunternehmen sind vor Beginn des Transports über den Umstand der Genehmigungspflicht sowie über den Inhalt der Genehmigung zu informieren (letzteres nur, soweit die entsprechenden Informationen für die Erfüllung des Transportvertrages relevant sind). Klass Logistik ist zum Zwecke der Erfüllung des Transportvertrages berechtigt aber nicht verpflichtet, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten bzw. vom Kunden zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Kunden folgende Handlungen vorzunehmen: a) Vervollständigung des Frachtbriefs, b) Ergänzung von relevanten Versendungsinformationen, c) Zahlung von erforderlichen Steuern und Zöllen gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen, d) Auftreten als Spediteur für den Kunden zu Zollzwecken beim Export, e) Auftreten als Empfänger beim Import, jedoch ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollabwicklers für die Zollanmeldung und Zollabfertigung, und f) den Transportgegenstand auf Weisung einer Person, die Klass Logistik oder das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen als bevollmächtigt erachten dürfen, zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten. Muss ein Transportgegenstand von außerhalb des Versandlandes zurückgesandt werden, wird eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr fällig. Diese übersteigt wahrscheinlich die für die Ausfuhr des Transportgegenstands entrichtete Gebühr. Sie geht zu Lasten des Kunden, welcher den Transport beauftragt hat.
Haftung
Soweit zwingendes nationales oder internationales Recht einschlägig ist, richtet sich die Haftung von Klass Logistik nach diesen Vorschriften, andernfalls nach den Bestimmungen dieser Bedingungen.
Die Haftung von Klass Logistik erfolgt im Rahmen der AGB der Transportunternehmen.
Weitergehende gesetzliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsbefreiungen bleiben von diesen AGB unberührt und sind ausnahmslos ergänzend anwendbar.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die Klass Logistik oder der ausgewählte Unternehmer vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Unabhängig davon wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art. 22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt. Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Ziffer 27 ADSp findet keine Anwendung.
Der Kunde hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, Klass Logistik oder Dritten Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die durch ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung, Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in den Frachtbrief aufgenommenen Angaben, Unterlassen der Mitteilung über die Gefährlichkeit des Gutes oder Fehlen, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Urkunden und Begleitpapieren für eine Zollabfertigung/amtliche Behandlung.
Der Kunde haftet insbesondere, aber nicht ausschließlich für diejenigen Schäden, die Klass Logistik oder Dritten aus dem Transport von Verbotsgütern oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß den Regelungen dieser AGB bzw. der Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entstehen. Vorstehende Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf sämtliche Beförderungskosten, Lager- und sonstigen Zusatzkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung von Klass Logistik anfallen oder die Klass Logistik im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Verwaltungsstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung berechtigterweise von der Beförderung ausgeschlossen ist. Der Kunde stellt Klass Logistik insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei.
Versicherungsschutz für Transportgüter
Eine Transportversicherung, mit höherem Wert als die des Transportunternehmens wird nicht angeboten.
Sollte der Transportgegenstand einen höheren Wert als die des Transportunternehmens haben, kann dies zum Ausschluss der gesamten Versicherung führen. Basierend auf den Richtlinien des Transportunternehmens, welches der Kunde gewählt hat.
Datenschutz
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Sonstige Regelungen
Gegenüber Ansprüchen von Klass Logistik ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Kunde kann Ansprüche gegen Klass Logistik weder abtreten noch verpfänden; dies gilt nicht für Geldforderungen.
Soweit nicht zwingend gesetzlich geregelt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, Wuppertal; gleiches gilt, wenn der Kunde bei Auftragserteilung an Klass Logistik keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
Die Dienstleistungen von Klass Logistik dürfen nicht an Dritte weiterverkauft werden.
Stand: August 2024